Vom Viel-Falter Monitoring zum Indikator: Tagfalter als Maß für die Qualität von Grünlandökosystemen
(2) Sammlungs- und Forschungszentrum, Tiroler Landesmuseen, Krajnc-Straße 1, 6060 Hall in Tirol, AT
Abstract
Mit dem Viel-Falter Monitoring wurde in Österreich in den vergangenen Jahren ein repräsentatives und professionelles Tagfalter-Monitoring etabliert. Österreich weist aufgrund seiner vielfältigen Kulturlandschaften und Gebirgsökosysteme mit 210 Arten eine besonders hohe Tagfalterdiversität auf und trägt daher für diese Artengruppe und ihre Lebensräume auch international eine besondere Verantwortung. Viele dieser Arten sind eng an extensiv bewirtschaftete Grünlandökosysteme gebunden.
Zusätzlich zum repräsentativen Österreich-Monitoring an 200 Standorten werden in drei Bundesländern repräsentative Viel-Falter Monitorings mit insgesamt 280 weiteren Standorten durchgeführt: in Vorarlberg (2020–2029+), Tirol (2018–2027+) und Salzburg (2024–2027+). Bei mehr als 7.000 Begehungen haben Citizen Scientists und Expert*innen bislang über 180 Tagfalterarten in insgesamt rund 80.000 Individuen dokumentiert.
Dadurch steht ab dem Jahr 2023 – dem beginn des systematischen österreichweiten Monitorings – eine ausgezeichnete Datengrundlage für die Berechnung des Grünlandschmetterlingsindikators für Österreich zur Verfügung. Dieser Indikator wird im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur, insbesondere gemäß Artikel 11 (Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme), zum Nachweis von Verbesserungen in landwirtschaftlichen Ökosystemen herangezogen. Darüber hinaus können mit dem vorliegenden Erhebungssystem und den kontinuierlichen Erhebungsreihen sowohl belastbare Referenzwerte für unterschiedliche räumliche Ebenen – von der nationalen über die regionale bis hin zur Ebene einzelner Wiesen – abgeleitet als auch Analysen der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Artenvielfalt und die Abundanz von Tagfaltern durchgeführt werden. Neben der Bereitstellung des Grünlandschmetterlingsindikators werden somit weitere essenzielle fachliche Beiträge zur Planung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur geleistet.
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