Not ohne Schutz – Schutz ohne Not: Zwischen Roter Liste und Gesetzestext
Abstract
Zu den Gradmessern für den Zustand von Flora und Vegetation eines Gebietes zählen Rote Listen. In unterschiedliche Maßstäbe haben sie einen unterschiedlichen Geltungsbereich, von landesweit über national hin zu international/global. Rechtlich bindender Schutz ist jedoch nur über die Gesetzgebung gegeben. In föderalistisch aufgebauten Staaten wie Österreich liegt diese auf Ebene der Bundesländer. So existiert eine aktuelle österreichweite Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen aber kein nationales Naturschutzgesetz und damit auch keine Liste geschützter Arten Österreichs. Die Bundesländer agieren bei der Erstellung von Naturschutzrichtlinien unterschiedlich. Ein expliziter Bezug zu Roten Listen fehlt oder es werden unterschiedliche Quellen wie die österreichische Rote Liste oder landespezifische Listen herangezogen. Die Folgen sind heterogener Artenschutz mit einem sehr breiten Spektrum von weitgehender Übereinstimmung von Schutz und Gefährdung bis hin zu großen Diskrepanzen mit nur ca. 1/5 Übereinstimmung und damit wenig Treffgenauigkeit. Die Koordinierung von Schutzkriterien gemeinsam mit einer besseren Koppelung von Gefährdung und rechtlichem Schutz sind zwei wesentliche Schritte um den gesetzlichen Artenschutz innerhalb Österreichs zu homogenisieren. Die klare Benennung von Taxa und das Vermeiden von Pauschalbezeichnungen wie „alle Polsterpflanzen“, „alle Orchideen“ etc. sind wichtige Schritte um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Schutzgüter klar zu definieren. Das Festlegen von Arten mit besonderer Verantwortung auf Bundes- und Länderebene gemeinsam mit dem expliziten Ausschluss von Neophyten sind weitere Bausteine damit wir das Richtige schützen.
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