Rechte ohne Stimme? Eigenrechte der Natur als Instrument des Biodiversitätsschutzes

Abstract ID: 3.177
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Kettemann, M. C. (1,2)
(1) Department of Theory and Future of Law, University of Innsbruck, Innrain 15, 6020 Innsbruck
(2) Humboldt Institute for Internet and Society, Berlin
How to cite: Kettemann, M. C.: Rechte ohne Stimme? Eigenrechte der Natur als Instrument des Biodiversitätsschutzes, #TDB27-3.177
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Keywords: Rechte der Natur, Biodiversitätsschutz, Rechtspersönlichkeit, Umweltrecht
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Keywords: Rechte der Natur, Biodiversitätsschutz, Rechtspersönlichkeit, Umweltrecht
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Die Natur wird im modernen Umweltrecht überwiegend als Schutzgut behandelt: Geschützt wird sie durch staatliche Pflichten, behördliche Verfahren und subjektive Rechte des Menschen. Angesichts des fortschreitenden Biodiversitätsverlusts stellt sich jedoch die Frage, ob dieser anthropozentrische Ansatz ausreicht. Internationale Entwicklungen weisen in eine andere Richtung. In Ecuador sind Rechte der Natur verfassungsrechtlich anerkannt; in Neuseeland erhielten Ökosysteme eine eigene Rechtspersönlichkeit; in Spanien wurde der Lagune Mar Menor ein eigener Rechtsstatus zuerkannt. Vergleichbare Initiativen werden auch in anderen europäischen Staaten diskutiert.
Der Vortrag untersucht, welchen rechtlichen und praktischen Mehrwert Eigenrechte der Natur gegenüber bestehenden Instrumenten des Umwelt- und Naturschutzrechts bieten können. Dabei wird zwischen Rechtspersönlichkeit, materiellen Eigenrechten und erweiterten Vertretungs- und Klagerechten unterschieden. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob Natur Rechte haben kann, sondern auch: Wer spricht für sie? Nach welchen ökologischen Maßstäben wird ihr Interesse bestimmt? Wie werden Konflikte mit menschlichen Grundrechten, demokratisch legitimierten Entscheidungen und unterschiedlichen Nutzungsinteressen gelöst?
Anhand internationaler Beispiele werden vier Voraussetzungen wirksamer Naturrechte herausgearbeitet: eine klare Bestimmung des geschützten Ökosystems, eine unabhängige und plural zusammengesetzte Vertretung, gerichtlich überprüfbare materielle Schutzstandards sowie wirksame Rechtsfolgen und Wiederherstellungsansprüche. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob solche Modelle auf alpine Ökosysteme, Flüsse oder besonders gefährdete Lebensräume übertragen werden könnten.
Der Beitrag vertritt die These, dass Eigenrechte der Natur den Biodiversitätsschutz stärken können, wenn sie nicht lediglich symbolisch bleiben. Ihr Potenzial liegt vor allem darin, ökologische Interessen institutionell sichtbar, vertretbar und gerichtlich durchsetzbar zu machen. Naturrechte sind damit kein Ersatz für wirksames Umweltrecht, können aber dessen Perspektive, Verfahren und Zeithorizont grundlegend erweitern.

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