Von der Pilzschutzforschung in die Politik: Aufnahme der Pilze in das Wiener Naturschutzgesetz

Abstract ID: 3.135
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Krisai-Greilhuber, I. (1)
Hinterdobler, W. (2); and Lux, R. (2)
(1) Universität Wien, Dept. für Botanik u. Biodiversität, Rennweg 14, 1030 Wien
(2) MyPilz GmbH, Wienerbergstraße 55/13-15, 1120 Wien
How to cite: Krisai-Greilhuber, I.; Hinterdobler, W.; and Lux, R.: Von der Pilzschutzforschung in die Politik: Aufnahme der Pilze in das Wiener Naturschutzgesetz, #TDB27-3.135
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Keywords: Funga, Schutz urbaner Biodiversität, Gesetzesreform, Lebensraummanagement Wien, IUCN, Rote Liste, CITES
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Hintergrund

In Österreich werden forstliche Nutzungen bundesweit durch das Forstgesetz geregelt, während der Naturschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Wien verfügt derzeit – abgesehen von allgemeinen Bestimmungen – über keinen expliziten gesetzlichen Schutz für Pilze. Zwar bestehen gebietsspezifische Einschränkungen, etwa im Nationalpark Donau-Auen, in den Kernzonen des Wienerwaldes und im Lainzer Tiergarten, doch fehlen pilzspezifische Regelungen. Angesichts von 54 in Österreich von der IUCN als bedroht oder gefährdet gelisteten Pilzarten – darunter in Wien Hydnellum compactum und Hapalopilus croceus – ist die Integration in die Politik überfällig.

Zielsetzung

Die ausdrückliche Anerkennung der Pilze (Funga) im revidierten Wiener Naturschutzgesetz zu verankern und habitatbasierte Schutzmaßnahmen zu implementieren, die der Ökologie von Pilzen gerecht werden.

Methoden

Über zwei Jahre wurde eine kombinierte Strategie aus Rechtsanalyse, Expert:inneneinbindung und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt. Unterstützt von der Fungi Foundation wurden Gesetze und Verordnungen geprüft, um Ansatzpunkte für die Berücksichtigung von Pilzen in Definitionen, Listen und Managementinstrumenten zu identifizieren. Texte der Umweltanwaltschaft wurden ausgewertet, dem städtischen Sachverständigenrat für Umweltfragen präsentiert und das Vorhaben mit internationalen Initiativen abgestimmt, darunter das COP17‑Vorhaben, Pilze rechtlich gleichrangig mit Tieren und Pflanzen zu berücksichtigen, sowie die Advocacy für Pilze in CITES. Eine von der Stadt organisierte pilzkundliche Exkursion mit Medienbeteiligung steigerte die öffentliche Aufmerksamkeit.

Ergebnis

Der Prozess zur Ausarbeitung von Gesetzestextvorschlägen ist im Gange mit dem Ziel:

Funga neben Flora und Fauna durchgängig in rechtliche Definitionen und Zielbestimmungen aufzunehmen. Die Listung und den Schutz prioritäter, in Wien rotgelisteter Pilzarten zu ermöglichen. Habitat- und Substratschutz zu verankern (Totholzerhalt, Grundwasserhaushalt sichern, Reduktion der Bodenversiegelung). Städtisch finanzierte Projekte und Regelwerke zur Berücksichtigung von Pilzen zu verpflichten. Pilotprojekte auf Parkebene zu starten: ausgewiesene Pilz-Refugien und öffentlich sichtbare Beschilderung.

Diese Schritte haben die Wiener Rote Liste Pilze in die Politik getragen, einen Konsens über habitatbezogenen Schutz gefördert und werden Kandidatenartenlisten sowie ein Modellkonzept für Schutzgebiete hervorbringen.

Schlussfolgerung

Wien ist auf gutem Weg, Pilze in sein Naturschutzrecht zu integrieren, ein übertragbares Modell für urbanen Pilzschutz zu etablieren und die lokale Governance an aufkommende internationale Standards anzugleichen.

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