Daniela Paschinger-Ecker

PD 27.101

Konsensorientierte Lösungen im Rahmen von Ausgleich und Renaturierung

Session status: Accepted
Content last updated: 2026-06-03 12:12:11
Online available since: 2026-06-03 12:02:39

Details

  • Full Title

    Zivilrechtliche Modelle zum Ausgleich von Eingriffen und zur Wiederherstellung der Natur – dauerhaft und auf Zeit
  • Scheduled

    TBA
    TBA
  • Chair

    Wagner, Erika
  • Co-chair(s)

    Paschinger-Ecker, Daniela
  • Thematic Focus

    Gesellschaft, Transformation
  • Keywords

    Natur auf Zeit, Pflegeverträge, Entgeltsfragen, Kompensationsmaßnahmen, Ausgleichszahlungen

Abstract/Description

Energiewende und die damit rechtlich angestrebten Beschleunigungsprozesse stehen in einem Spannungsverhältnis zur Bewältigung der Biodiversitätskrise. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind einerseits europarechtlich determiniert (RED III-Richtlinie), andererseits innerstaatlich bis zum Zeitpunkt des Workshops umgesetzt (EABG). Eingriffe in die Biodiversität erscheinen unvermeidlich, wobei die Rolle der Zivilgesellschaft zur Wahrung der Interessen der Biodiversität sich aufgrund des Beschleunigungsziels in einem engen Korsett befindet. Konsensorientierte Modelle im Vorfeld von Projekten können den Zielkonflikt zwischen Biodiversitätskrise iSd Umkehr des Natur- und Artenschwunds und der Errichtung von Energieanlagen in naturschutzfachlich wertvollen Gebieten sinnvoll auflösen. Derartige Ausgleichsmaßnahmen sollen zu einer „win-win“-Situation führen, indem sie zugleich im Rahmen eines gesamthaften Ansatzes als Renaturierungsmaßnahmen iSd EU-Wiederherstellungs-Verordnung gedacht werden. Steakholder – insb aus Kreisen der Wirtschaft – vertreten diese Position. Die Möglichkeiten und Grenzen eines derartigen Ansatzes auszuloten ist Ziel des vorliegenden Panels.

Im Rahmen von Ausgleich und Renaturierung gilt es, die zivilrechtlichen Ausgestaltungen im Detail anhand der privatrechtlichen „Tools“ zu durchleuchten. Hier spielen Problemlagen der Dauerhaftigkeit und Drittwirksamkeit der Verpflichtungslagen sowie allfällige Wertveränderungen der Liegenschaften eine wesentliche Rolle.

Ebenso durchleuchtungsbedürftig (weil scheinbar zwiespältig) erscheint auch – neben flächenbezogenen Maßnahmen – die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen für erfolgte Eingriffe in die Natur, wenn diesbezüglich Artenschutzprogramme als Zahlungsempfänger gedacht sind. Auch diesfalls stellt sich die Frage nach den konkreten Voraussetzungen, um Treffsicherheit iSv naturschutzfachlicher Wirksamkeit zu erreichen.

Inwiefern das aus Kreisen der Wirtschaft geforderte Modell des „Naturschutz auf Zeit“ in Zukunft zum Einsatz kommen und den hiefür rechtlichen Rahmen erhalten soll, gilt es zu hinterfragen. Bei diesem Modell werden von Projektant:innen Flächen vorerst der Natur zurückgegeben (weil sie zB für ein konkretes Projekt noch nicht benötigt werden), wobei zugleich vertraglich sichergestellt werden soll, dass im Zeitpunkt der Projektverwirklichung diese naturschutzfachliche Verbesserung zugunsten des Projekts wieder rückgängig gemacht werden kann.

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